Der Landtag befasst sich mit einem Antrag der CDU zur Änderung des Psychisch-Kranken-Gesetzes. Die Landesregierung solle prüfen, ob eine Änderung des Gesetzes dahingehend möglich sei, den Tatbestand einer erheblichen Gefährdung anderer neu zu definieren. Daduch sollen nicht schuldfähige, psychisch Kranke bei wiederholten, weniger schwer wiegenden Straftaten zwangsweise in psychatrischen Kliniken untergebracht werden können. Die AfD unterstützt das Vorhaben. Die übrigen Redner bestreiten das Bestehen einer Regelungslücke und warnen vor leichtfertigen Grundrechtseingriffen. Der Antrag wird abgelehnt.